AGB

All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

 

Hej Lui­sa Fotografie

Lui­sa Fabi­en­ne Bert­ram
Lin­den­berg­stra­ße 49
31226 Peine|Rosenthal

(Stand: 06.02.2026)

 

Gel­tungs­be­reich

Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Ver­trä­ge zwi­schen Hej Lui­sa Foto­gra­fie (nach­fol­gend »Foto­gra­fin«) und ihren Auftraggeber:innen über foto­gra­fi­sche Dienst­leis­tun­gen, ins­be­son­de­re Fami­li­en­shoo­tings, Hoch­zeits­be­glei­tun­gen sowie Busi­ness­shoo­tings. Sie gel­ten sowohl für Pri­vat­per­so­nen als auch – sofern aus­drück­lich ver­ein­bart – für Unternehmen.

Abwei­chen­de Bedin­gun­gen der Auftraggeber:innen fin­den kei­ne Anwen­dung, es sei denn, die Foto­gra­fin stimmt ihrer Gel­tung aus­drück­lich schrift­lich zu.

 

Ver­trags­schluss

Ein Ver­trag kommt aus­schließ­lich nach vor­he­ri­ger indi­vi­du­el­ler Anfra­ge und anschlie­ßen­der schrift­li­cher Bestä­ti­gung (z. B. per E‑Mail) zustan­de. Ein Online-Ver­trags­schluss über die Web­site erfolgt nicht.

 

Leis­tungs­um­fang

Der kon­kre­te Leis­tungs­um­fang ergibt sich aus dem indi­vi­du­ell ver­ein­bar­ten Ange­bot bzw. Ver­trag. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re Art und Dau­er des Shoo­tings, Ort, Bild­an­zahl sowie ver­ein­bar­te Zusatzleistungen.

Die Foto­gra­fin schul­det kei­nen bestimm­ten Erfolg im Sin­ne eines sub­jek­ti­ven Geschmacks. Der künst­le­ri­sche Stil der Foto­gra­fin ist Bestand­teil der Vereinbarung.

 

Bild­be­ar­bei­tung und künst­le­ri­sche Freiheit

Die Aus­wahl und Bear­bei­tung der Bil­der erfolgt aus­schließ­lich durch die Foto­gra­fin. Der indi­vi­du­el­le Bild­stil ist Teil der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Leistung.

Ein Anspruch auf umfas­sen­de nach­träg­li­che Ände­run­gen (»Geschmacks­än­de­run­gen«) ohne vor­he­ri­ges ein­deu­ti­ges Brie­fing besteht nicht. Nach vor­he­ri­ger Rück­spra­che kön­nen ein­zel­ne Anpas­sun­gen erfol­gen; hier­für kön­nen zusätz­li­che Kos­ten anfallen.

RAW-Datei­en wer­den grund­sätz­lich nicht herausgegeben.

Jeg­li­che tech­ni­sche Ver­än­de­rung der gelie­fer­ten Foto­da­ten (z. B. Bild­be­ar­bei­tung, Fil­ter, Mon­ta­ge, Aus­schnitts­än­de­rung) ist aus­drück­lich untersagt.

 

Lie­fe­rung der Bilder

Die Aus­lie­fe­rung der final bear­bei­te­ten Bil­der erfolgt über eine pass­wort­ge­schütz­te Online-Gale­rie zum Down­load. Ab einer Hoch­zeits­be­glei­tung von min­des­tens sechs Stun­den erfolgt die Über­ga­be zusätz­lich auf einem USB-Stick.

Die Bear­bei­tungs­zeit wird unver­bind­lich ange­ge­ben. Bei Hoch­zeits­be­glei­tun­gen wird die vor­aus­sicht­li­che Lie­fer­zeit geson­dert im Ver­trag festgehalten.

 

Abnah­me und Beanstandungen

Bean­stan­dun­gen, gleich wel­cher Art, sind inner­halb von 7 Tagen nach Über­ga­be der Fotos schrift­lich bei Hej Lui­sa Foto­gra­fie gel­tend zu machen. Nach Ablauf die­ser Frist gel­ten die gelie­fer­ten Fotos als ver­trags­ge­mäß und män­gel­frei abge­nom­men.

Tech­nisch ein­wand­freie Fotos, die auf­grund unter­schied­li­cher Auf­fas­sun­gen über die künst­le­ri­sche Gestal­tung beim Auf­trag­ge­ber zu mög­li­cher­wei­se ent­täu­schen­den Erwar­tun­gen füh­ren, stel­len kei­nen Man­gel dar.

 

Nut­zungs­rech­te und Urheberrecht

Die Foto­gra­fin bleibt Urhe­be­rin aller erstell­ten Bild­wer­ke im Sin­ne des § 7 UrhG.

Die Ein­räu­mung der Nut­zungs­rech­te erfolgt erst nach voll­stän­di­ger Bezah­lung des ver­ein­bar­ten Hono­rars. Bis zur voll­stän­di­gen Zah­lung ver­blei­ben sämt­li­che Nut­zungs­rech­te bei der Fotografin.

a) Privatkund:innen

Privatkund:innen erhal­ten ein ein­fa­ches, nicht über­trag­ba­res Nut­zungs­recht zur aus­schließ­lich pri­va­ten Nut­zung (z. B. Aus­dru­cke, pri­va­te Social-Media-Pro­fi­le). Eine kom­mer­zi­el­le Nut­zung sowie jede Bear­bei­tung oder Ver­än­de­rung der Bil­der (ins­be­son­de­re durch Fil­ter oder Zuschnit­te) ist nicht gestattet.

b) Unternehmenskund:innen

Unter­neh­men erhal­ten – sofern nichts ande­res ver­ein­bart wur­de – ein zeit­lich und räum­lich unbe­grenz­tes Nut­zungs­recht für:

  • die eige­ne Website,

  • Social-Media-Kanä­le,

  • Eigen­wer­bung des Unternehmens.

Eine Wei­ter­ga­be an Drit­te oder Nut­zung über den ver­ein­bar­ten Zweck hin­aus bedarf der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung der Fotografin.

 

Urhe­ber­be­nen­nung

Bei jeder öffent­li­chen Nut­zung der Bild­wer­ke ist die Foto­gra­fin ein­deu­tig als Urhe­be­rin zu benen­nen, z. B. »Foto: Hej Lui­sa Foto­gra­fie«.

Wird ein ein­ge­schränk­tes Nut­zungs- oder Ver­viel­fäl­ti­gungs­recht über­tra­gen, ist bei öffent­li­cher Nut­zung eben­falls ein kla­rer Hin­weis auf das Urhe­ber­recht von »Hej Lui­sa Foto­gra­fie« erforderlich.

 

Ver­wen­dung der Bil­der zur Eigenwerbung

Die Foto­gra­fin ist berech­tigt, die im Rah­men des Auf­trags ent­stan­de­nen Bild­wer­ke zur Eigen­wer­bung (z. B. Web­site, Social Media, Port­fo­lio, Print­me­di­en) zu nut­zen, sofern die­se Nut­zung nicht vor­ab oder nach­träg­lich aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen wur­de.

Der Auf­trag­ge­ber sowie abge­bil­de­te Per­so­nen kön­nen der Nut­zung zu Eigen­wer­be­zwe­cken jeder­zeit widersprechen. 

 

Ver­gü­tung und Zahlungsbedingungen

Es gel­ten die zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses ver­ein­bar­ten Prei­se. Für Unternehmenskund:innen kann eine Anzah­lung ver­ein­bart wer­den. Sofern nichts ande­res fest­ge­legt ist, sind Rech­nun­gen inner­halb von 14 Tagen nach Rech­nungs­er­halt ohne Abzug fällig.

Die Foto­gra­fin macht von der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung gemäß § 19 UStG Gebrauch; es wird kei­ne Umsatz­steu­er ausgewiesen.

 

Rück­tritt und Aus­fall – Shoo­tings (außer Hochzeiten)

Stor­nie­rung und Verschiebung

Eine Stor­nie­rung des Shoo­tings ist bis 48 Stun­den vor dem ver­ein­bar­ten Ter­min kos­ten­frei möglich.

Eine Ver­schie­bung des Shoo­tings auf­grund von Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen ist bis 24 Stun­den vor dem Ter­min kos­ten­frei mög­lich, sofern star­ker Regen, Hagel, Sturm oder Schnee vor­lie­gen. Bewölk­ter Him­mel oder Nie­sel­re­gen gel­ten nicht als Verschiebungsgrund.

Ver­schie­bung auf das Folgejahr

Wird ein Shoo­ting auf Wunsch des Auf­trag­ge­bers auf das nächs­te Kalen­der­jahr ver­scho­ben, gel­ten die zum neu­en Ter­min gül­ti­gen Prei­se. Etwa­ige Mehr­kos­ten sind vom Auf­trag­ge­ber zu tragen.

 

Rück­tritt und Aus­fall – Hochzeitsbegleitungen

Tritt das Hoch­zeits­paar vom Ver­trag zurück, gel­ten fol­gen­de Entschädigungen:

  • 20 % des ver­ein­bar­ten Hono­rars, wenn bereits ein Vor­ge­spräch und Pla­nun­gen statt­ge­fun­den haben

  • 50 % bei Rück­tritt weni­ger als 14 Tage vor der Hochzeit,

  • 75 % bei Rück­tritt weni­ger als 3 Tage vor der Hochzeit.

Soll­te die Hoch­zeit auf­grund einer Pan­de­mie nicht statt­fin­den kön­nen und kein Ersatz­ter­min ver­ein­bart wer­den, wird eine ggf. gezahl­te Reser­vie­rungs­ge­bühr zurückerstattet.

Kann die Foto­gra­fin die Hoch­zeits­be­glei­tung auf­grund von Krank­heit oder höhe­rer Gewalt nicht durch­füh­ren, wird sie das Hoch­zeits­paar nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen bei der Suche nach einem Ersatz unter­stüt­zen. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che bestehen nicht.

 

Haf­tung

Die Foto­gra­fin haf­tet nur für Schä­den, die auf vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten beru­hen. Bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit haf­tet sie nur bei Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten und beschränkt auf den vor­her­seh­ba­ren Schaden.

Eine Haf­tung für Daten­ver­lust wird aus­ge­schlos­sen, sofern kein grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten vorliegt.

 

Gerichts­stand und anwend­ba­res Recht

Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Für Ver­trä­ge mit Unternehmenskund:innen ist Gerichts­stand der Sitz der Fotografin.

 

Sal­va­to­ri­sche Klausel

Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unberührt.